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   OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11   

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https://dejure.org/2012,61473
OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11 (https://dejure.org/2012,61473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2012 - 1 A 339/11 (https://dejure.org/2012,61473)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2012 - 1 A 339/11 (https://dejure.org/2012,61473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDSchG § 2 Abs. 1
    Kulturdenkmal, Denkmalfähigkeit, Denkmalwürdigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen, 12.06.1997 - 1 S 344/95

    Kulturdenkmal; Anforderungen; Öffentliches Erhaltungsinteresse; Begründung

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11
    Die geschichtliche Bedeutungskategorie ist entgegen dem Vortrag des Klägers auch nicht allein auf übergeordnete oder besonders bedeutsame Entwicklungen oder Verhältnisse beschränkt, sondern sie umfasst vielmehr auch Gegenstände des Denkmalschutzes, die - wie hier - nur für die regionale, Heimat- oder Stadtgeschichte von Bedeutung sind und diese dokumentieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 - 1 S 344/95 - SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2001, DÖV 2001, 826 und Urt. v. 17. September 2007 - 1 B 324/06 -).

    Es ist deshalb im Weiteren nicht erheblich - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat -, dass in D...... viele Häuser aus dieser Zeit unter Schutz stehen oder dass die G. Straße, die sich aufgrund ihrer erheblichen Länge über mehrere Stadtteile erstreckt, nicht mehr in ihrer Gesamtheit vollständig - so wie im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert - erhalten ist (SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O.).8 Aus den Einwendungen des Klägers lässt sich im Weiteren kein Anhaltspunkt dafür entnehmen, dass das Tatbestandsmerkmal der Denkmalwürdigkeit, dass ein Korrektiv zum Merkmal der Denkmalfähigkeit ist, seitens des Verwaltungsgerichts zu Unrecht bejaht wurde, insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung nicht besteht.

    Im Weiteren ist nicht ersichtlich, dass der Denkmalwürdigkeit die am Objekt nach der Wende durchgeführten Baumaßnahmen und Umgestaltungen entgegenstehen könnten (vgl. in diesem Zusammenhang SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 a. a. O. und Beschl. v. 23. Juni 2006 a. a. O.), denn nach den sachverständigen Stellungnahmen und dem Ergebnis des Augenscheins, ist die Identität des Kulturdenkmals durch die Umbauten nicht aufgehoben worden und damit dessen Aussagewert nicht verloren gegangen.

  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11
    Die geschichtliche Bedeutungskategorie ist entgegen dem Vortrag des Klägers auch nicht allein auf übergeordnete oder besonders bedeutsame Entwicklungen oder Verhältnisse beschränkt, sondern sie umfasst vielmehr auch Gegenstände des Denkmalschutzes, die - wie hier - nur für die regionale, Heimat- oder Stadtgeschichte von Bedeutung sind und diese dokumentieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 - 1 S 344/95 - SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2001, DÖV 2001, 826 und Urt. v. 17. September 2007 - 1 B 324/06 -).
  • OVG Sachsen, 20.02.2001 - 1 B 33/01

    Anspruch auf Zulassung der Berufung; Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11
    Die geschichtliche Bedeutungskategorie ist entgegen dem Vortrag des Klägers auch nicht allein auf übergeordnete oder besonders bedeutsame Entwicklungen oder Verhältnisse beschränkt, sondern sie umfasst vielmehr auch Gegenstände des Denkmalschutzes, die - wie hier - nur für die regionale, Heimat- oder Stadtgeschichte von Bedeutung sind und diese dokumentieren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Juni 1997 - 1 S 344/95 - SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2001, DÖV 2001, 826 und Urt. v. 17. September 2007 - 1 B 324/06 -).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2012 - 1 A 339/11
    Ernstliche Zweifel sind deshalb anzunehmen, wenn tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt werden, dass der Ausgang eines Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 17).4 Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.
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